Damit etwas Neues wachsen kann braucht es Zeit und Raum. Und vielleicht auch eine helfende Hand oder ein offenes Ohr.
Ich möchte Dir den Raum geben nach der Geburt in Deinem Mutter-Sein anzukommen, Dein Baby kennenzulernen, zu heilen und Kraft zu schöpfen. Und ich wünsche mir, dass Du Dich in dieser besonderen Zeit nach der Geburt gesehen und gehalten fühlst.
Ich helfe euch als Familie dabei, möglichst sanft in eurem neuen Familienleben zu landen und bin für Dich da.
Jede Familie ist anders und so kann auch die Unterstützung durch mich als Mütterpflegerin ganz unterschiedlich aussehen. Mir ist wichtig, dass Du mich als Hilfe annehmen kannst und wir gemeinsam herausfinden, was Dich wirklich unterstützt.
Als Mütterpflegerin nehme ich allerdings keine medizinischen Handlungen vor - meine Unterstützung ist eine Ergänzung zu der Betreuung durch Deine Hebamme.
Damit Du eine Idee bekommst wie sich eine Begleitung mit mir als Mütterpflegerin anfühlen kann, findest Du hier ein paar Beispiele an Unterstützungsmöglichkeiten.
In vielen Fällen übernimmt oder bezuschusst Deine Krankenkasse die Kosten für eine Mütterpflegerin. Das ist bereits in der Schwangerschaft, in den ersten Wochen nach der Geburt oder darüber hinaus möglich.
Dafür muss ein Antrag auf Haushaltshilfe nach § 24 SGB V (Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt) oder § 38 SGB V (Haushaltshilfe während Erkrankung, nach einer OP oder einem Unfall) gestellt werden. Bei der Erstellung des Antrags bin ich Dir gerne behilflich.
Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt, ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und keine andere erwachsene Person, die bei Dir lebt, den Haushalt übernehmen kann.
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